Das deutsche Branntweinmonopol ist Geschichte
damit endet die regionale Begrenzung des Kleinbrennereiwesens auf den Süden Deutschlands
In der Berichterstattung ist von Streuobstwiesen die Rede, die nicht mehr gepflegt werden. Die sich zu Gebüsch oder Wald zurückentwickeln oder für Ackerbau genutzt werden. Vom Verlust der Artenvielfalt ist die Rede.
Aber könnte es nicht auch anders kommen?
Dass Haus- oder Schrebergärten, kommunale Grundstücke, kleine landwirtschaftliche Flächen oder Brachen, wild wachsende Strauchgehölze an Waldrändern, Bachläufen, Feldwegen und im Wald zunehmend für die Ernte von Früchten genutzt werden? Von Obst, Beeren und Wurzeln, die sich schlecht für den Frischverzehr oder die Konfitürenbereitung, aber besonders gut für die Erzeugung alkoholischer Destillate eignen. Die Begriffe „Stoffbesitzer“ und „Brennerlaubnis“ können eine echte Perspektive sein. Sie eröffnen nämlich in ganz Deutschland Möglichkeiten, die es bisher nur im Süden gab…
Was verbirgt sich dahinter?
Wer darf nun unter welchen Voraussetzungen „brennen“? Was bedeutet „Alkoholerzeugung“ eigentlich genau? Wer darf Stoffbesitzer werden? Welches sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Brennerlaubnis? Wo liegen die Unterschiede zwischen Eigenkonsum und Vermarktung?
Wir beantworten Fragen in diesem Zusammenhang einfach und leicht verständlich. Freilich ohne den Anspruch auf restlose Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Die detaillierten gesetzlichen Hintergründe finden Sie auf www.zoll.de. Links erleichtern das Auffinden weiterführender Informationen zur Auswahl der pflanzlichen Rohstoffe und ihrer Verarbeitung.
Worum geht es eigentlich?
Für wen ist die Seite nicht gedacht?
Für wen ist die Seite dann gedacht?
Es geht um die Herstellung von Branntwein, das „Brennen“. Zunächst einmal gleichgültig, ob privat für den eigenen Konsum oder zusätzlich gewerblich für den Verkauf.
Genauer: Die Gewinnung und Reinigung von Alkohol (auch als „Branntweinerzeugung“ oder „Brennen von Branntwein“ bezeichnet) aus landwirtschaftlichen Rohstoffen durch Destillation. Die Herstellung von alkoholischen Destillaten aus Früchten, aus Kern- und Steinobst, Beeren und Wurzeln, aus Getreide und Kartoffeln, aus Wein, Bier und Rückständen der Wein- oder Saftbereitung. Wichtigste technische Voraussetzung dafür ist ein Destilliergerät, das auch als „Destillationsgerät“, „Brenngerät“, „Brennkessel“, „Brennerei“ oder „Destille“ bezeichnet wird.
Unsere Fragen und Antworten sind als erste Orientierung gedacht. Als Informationsquelle und Entscheidungshilfe für...
...angehende Stoffbesitzer:
...Direktvermarkter:
...angehende Abfindungsbrenner:
jemand, der zwar Obst, aber kein eigenes Destilliergerät hat. Er muss den Verarbeitungsschritt der Destillation in einer „fremden“ Brennerei durchführen lassen; Einzelheiten folgen im Text
Direktvermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Hofläden)
jemand, der eine landwirtschaftliche Erzeugung, ein Destilliergerät und die für dessen Nutzung nötige Brennerlaubnis hat; Einzelheiten folgen im Text
©2018 I brennerlaubnis.de (db)
Worum geht es eigentlich?
Für wen ist die Seite nicht gedacht?
Für wen ist die Seite dann gedacht?
Es geht um die Herstellung von Branntwein, das „Brennen“. Zunächst einmal gleichgültig, ob privat für den eigenen Konsum oder zusätzlich gewerblich für den Verkauf.
Genauer: Die Gewinnung und Reinigung von Alkohol (auch als „Branntweinerzeugung“ oder „Brennen von Branntwein“ bezeichnet) aus landwirtschaftlichen Rohstoffen durch Destillation. Die Herstellung von alkoholischen Destillaten aus Früchten, aus Kern- und Steinobst, Beeren und Wurzeln, aus Getreide und Kartoffeln, aus Wein, Bier und Rückständen der Wein- oder Saftbereitung. Wichtigste technische Voraussetzung dafür ist ein Destilliergerät, das auch als „Destillationsgerät“, „Brenngerät“, „Brennkessel“, „Brennerei“ oder „Destille“ bezeichnet wird.
Unsere Fragen und Antworten sind als erste Orientierung gedacht. Als Informationsquelle und Entscheidungshilfe für...
...angehende Stoffbesitzer:
...Direktvermarkter:
...angehende Abfindungsbrenner:
jemand, der zwar Obst, aber kein eigenes Destilliergerät hat. Er muss den Verarbeitungsschritt der Destillation in einer „fremden“ Brennerei durchführen lassen; Einzelheiten folgen im Text
Direktvermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Hofläden)
jemand, der eine landwirtschaftliche Erzeugung, ein Destilliergerät und die für dessen Nutzung nötige Brennerlaubnis hat; Einzelheiten folgen im Text
Worum geht es eigentlich?
Für wen ist die Seite nicht gedacht?
Für wen ist die Seite dann gedacht?
Es geht um die Herstellung von Branntwein, das „Brennen“. Zunächst einmal gleichgültig, ob privat für den eigenen Konsum oder zusätzlich gewerblich für den Verkauf.
Genauer: Die Gewinnung und Reinigung von Alkohol (auch als „Branntweinerzeugung“ oder „Brennen von Branntwein“ bezeichnet) aus landwirtschaftlichen Rohstoffen durch Destillation. Die Herstellung von alkoholischen Destillaten aus Früchten, aus Kern- und Steinobst, Beeren und Wurzeln, aus Getreide und Kartoffeln, aus Wein, Bier und Rückständen der Wein- oder Saftbereitung. Wichtigste technische Voraussetzung dafür ist ein Destilliergerät, das auch als „Destillationsgerät“, „Brenngerät“, „Brennkessel“, „Brennerei“ oder „Destille“ bezeichnet wird.
Unsere Fragen und Antworten sind als erste Orientierung gedacht. Als Informationsquelle und Entscheidungshilfe für...
...angehende Stoffbesitzer:
...Direktvermarkter:
...angehende Abfindungsbrenner:
jemand, der zwar Obst, aber kein eigenes Destilliergerät hat. Er muss den Verarbeitungsschritt der Destillation in einer „fremden“ Brennerei durchführen lassen; Einzelheiten folgen im Text
Direktvermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Hofläden)
jemand, der eine landwirtschaftliche Erzeugung, ein Destilliergerät und die für dessen Nutzung nötige Brennerlaubnis hat; Einzelheiten folgen im Text
In der Berichterstattung ist von Streuobstwiesen die Rede, die nicht mehr gepflegt werden. Die sich zu Gebüsch oder Wald zurückentwickeln oder für Ackerbau genutzt werden. Vom Verlust der Artenvielfalt ist die Rede.
Aber könnte es nicht auch anders kommen?
Dass Haus- oder Schrebergärten, kommunale Grundstücke, kleine landwirtschaftliche Flächen oder Brachen, wild wachsende Strauchgehölze an Waldrändern, Bachläufen, Feldwegen und im Wald zunehmend für die Ernte von Früchten genutzt werden? Von Obst, Beeren und Wurzeln, die sich schlecht für den Frischverzehr oder die Konfitürenbereitung, aber besonders gut für die Erzeugung alkoholischer Destillate eignen. Die Begriffe „Stoffbesitzer“ und „Brennerlaubnis“ können eine echte Perspektive sein. Sie eröffnen nämlich in ganz Deutschland Möglichkeiten, die es bisher nur im Süden gab…
Was verbirgt sich dahinter?
Worum geht es eigentlich?
Es geht um die Herstellung von Branntwein, das „Brennen“. Zunächst einmal gleichgültig, ob privat für den eigenen Konsum oder zusätzlich gewerblich für den Verkauf.
Genauer: Die Gewinnung und Reinigung von Alkohol (auch als „Branntweinerzeugung“ oder „Brennen von Branntwein“ bezeichnet) aus landwirtschaftlichen Rohstoffen durch Destillation. Die Herstellung von alkoholischen Destillaten aus Früchten, aus Kern- und Steinobst, Beeren und Wurzeln, aus Getreide und Kartoffeln, aus Wein, Bier und Rückständen der Wein- oder Saftbereitung. Wichtigste technische Voraussetzung dafür ist ein Destilliergerät, das auch als „Destillationsgerät“, „Brenngerät“, „Brennkessel“, „Brennerei“ oder „Destille“ bezeichnet wird.
Für wen ist die Seite nicht gedacht?
Für wen ist die Seite dann gedacht?
Unsere Fragen und Antworten sind als erste Orientierung gedacht. Als Informationsquelle und Entscheidungshilfe für...
...angehende
Stoffbesitzer:
...Direktvermarkter:
...angehende
Abfindungsbrenner:
jemand, der zwar Obst, aber kein eigenes Destilliergerät hat. Er muss den Verarbeitungsschritt der Destillation in einer „fremden“ Brennerei durchführen lassen; Einzelheiten folgen im Text
Direktvermarkter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Hofläden)
jemand, der eine landwirtschaftliche Erzeugung, ein Destilliergerät und die für dessen Nutzung nötige Brennerlaubnis hat; Einzelheiten folgen im Text